

Digitale Amtstafel
Kundmachung: Gemeindeversammlung
Kundmachung: Bauverhandlung
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Approbationsbefugnis

Amtssignatur
Die von der Marktgemeinde Sankt Gallen im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Marktgemeinde Sankt Gallen auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde und
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter https://www.stgallen.at/verwaltung/digi-amtstafel.html
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
Wahlkundmachung: Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat
Statistik Austria: Konsumerhebung
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
340 Euro Heizkostenzuschuss des Landes:
Ab 7. Oktober in der gesamten Steiermark online zu beantragen
Ab Montag, dem 7. Oktober 2024, kann der Heizkostenzuschuss des Landes in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Mit Ausnahme von Graz ist erstmals auch ein Online-Antrag möglich. Angesichts der weiterhin hohen Energiepreise werden auch in diesem Jahr 340 Euro ausbezahlt.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
- sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.